Die Krankentagegeld-Versicherung zahlt einen vereinbarten Tagessatz, wenn Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind. Sie dient als Einkommensersatz und ist besonders für Selbstständige, Freiberufler und Personen mit hohem Einkommen wichtig.
Angestellte in Österreich erhalten im Krankheitsfall zunächst Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Je nach Dienstjahren dauert diese zwischen sechs und zwölf Wochen. Danach springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein, das jedoch nur etwa 50 bis 60 Prozent des letzten Einkommens beträgt.
Selbstständige und Freiberufler haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie erhalten von der SVS erst ab dem 43. Tag Krankengeld, und auch dann nur einen geringen Betrag. Eine längere Krankheit kann schnell existenzbedrohend werden.
Sie vereinbaren bei Vertragsabschluss einen Tagessatz, zum Beispiel 50, 100 oder 150 Euro pro Tag. Im Krankheitsfall zahlt die Versicherung diesen Betrag für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Die meisten Tarife haben eine Karenzzeit, also eine Wartefrist ab Beginn der Krankheit. Üblich sind 14, 21 oder 42 Karenztage. In dieser Zeit zahlt die Versicherung noch nicht. Je kürzer die Karenzzeit, desto höher die Prämie.
Das Krankentagegeld sollte so gewählt werden, dass es zusammen mit eventuellen anderen Leistungen (Krankengeld, Entgeltfortzahlung) Ihr Einkommen weitgehend ersetzt. Eine Überversicherung ist nicht möglich - das Krankentagegeld darf das entgangene Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Für Selbstständige empfiehlt sich ein Tagessatz, der die laufenden Kosten deckt: Lebenshaltung, Miete, Versicherungen und eventuell Fixkosten des Betriebs.
Die Prämie hängt vom gewählten Tagessatz, der Karenzzeit und Ihrem Alter ab. Für einen Tagessatz von 50 Euro mit 42 Tagen Karenz zahlt ein 35-Jähriger etwa 20 bis 30 Euro monatlich.
Höhere Tagessätze und kürzere Karenzzeiten erhöhen die Prämie entsprechend. Ein Tagessatz von 100 Euro mit nur 14 Tagen Karenz kann 80 bis 120 Euro monatlich kosten.
Das Krankentagegeld wird in der Regel für maximal 365 Tage pro Krankheitsfall gezahlt. Bei chronischen Erkrankungen oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit endet die Leistung, und eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird relevant.
Psychische Erkrankungen sind bei manchen Tarifen ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versichert. Achten Sie bei der Tarifwahl auf diese Bedingungen.
Das Krankentagegeld ist unverzichtbar für:
Die Wartezeit nach Vertragsabschluss beträgt meist drei Monate. Für bestimmte Erkrankungen oder Vorerkrankungen kann sie länger sein. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit in der Regel.
Das Krankentagegeld ist für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit gedacht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dagegen bei dauerhafter Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente. Beide Versicherungen ergänzen sich und sollten idealerweise kombiniert werden.